Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR PLUS Altmark-Wendland eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR PLUS Altmark-Wendland eG besteht aus der Vorstandsvorsitzenden Grit Worsch und dem Vorstandsmitglied Berthold Hilmer, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

  • Grit Worsch
  • Vorstandsvorsitzende
  • Berthold Hilmer
  • Vorstandsmitglied

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.

  • Torsten Wojahn
  • Vorsitzender
  • Selbstständiger Landwirt

  • Dorothee Pengel
  • Stellv. Vorsitzende
  • Angestellte Steuerberaterin

  • Britta Kayatz
  • Stellv. Vorsitzende
  • Arbeitnehmervertreterin

  • Dr. Werner Buchner
  • Selbstständiger Landwirt

  • René Kern
  • Beamter und Verwaltungsoberamtsrat

  • Rainer Kühn
  • Selbstständiger Landwirt

  • Gabi Geyer
  • Selbstständige Wirtschaftsprüferin

  • Thomas Albrecht
  • Arbeitnehmervertreter
  • Bankkaufmann

  • Dieter Kalkhake
  • Arbeitnehmervertreter
  • Landmaschinenmechaniker

Generalversammlung

Mitglieder bestimmen mit

Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer VR PLUS Altmark-Wendland eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.

Aufgaben der Generalversammlung

Die Generalversammlung der Mitglieder ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.